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Wieso stehen diese Menschen vor der Abschiebung

Menschen kommen nach Österreich und stellen einen Asylantrag. Oft folgt relativ schnell eine negative Entscheidung in erster Instanz. Dagegen hat man dann das Recht, eine Beschwerde beim Asylgerichtshof (ehemals Unabhängiger Bundesasylsenat, kurz UBAS) einzubringen. Danach folgt oft jahrelanges Warten auf eine Entscheidung. Mit Zustellung der zweiten negativen Entscheidung, also mit Erhalt des negativen Briefes, wird der Asylwerber ab sofort zum sich rechtswidrig aufhältigen Fremden und kann SOFORT ausser Landes gebracht werden. Ein Antrag auf humanitäre Niederlassung ändert diesen Umstand nicht und gewährt keinen Abschiebeschutz.

Familien, die in Wien ihren Hauptwohnsitz haben, werden von uns mit betreut und wird ihre Geschichte auch unter dem Freunde Schützen Haus veröffentlicht, um die Kinder jedoch nicht wieder aus ihrer gewohnten Umgebung zu reißen, bleiben sie - so möglich - in ihren Wohnungen und ihrem Umfeld.

 

 







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