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Polizisten verlieren Klage gegen Verein Purple Sheep (Archiv)
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Archiviert: 19.08.2013 Als im März 2011 Beamte der Fremdenpolizei die schwerbehinderte
Ani R. aus dem Freunde Schützen Haus in Wien Meidling abholten, um
das Mädchen zur Abschiebung vorzubereiten, wurde die Festnahme vom
Verein Purple Sheep mitgefilmt.
Um öffentlich zu dokumentieren, dass das Mädchen nicht - wie von
Asylbehörden festgestellt in gutem Allgemeinzustand - sondern u.a.
vom Hals abwärts gelähmt war, filmte Purple Sheep die traurigen
Minuten und übergab die Bilder Medienvertretern.
Drei Einsatzbeamte fühlten sich durch die Verbreitung des
Materials in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Zwei davon
klagten Purple Sheep auf Schadenersatz in der Höhe von 23.000,00
Euro, bei einem Schuldspruch hätten die Gesamtkosten für den Verein
mehr als 30.000,00 Euro betragen.
Als Klagsbegründung wurde u.a. angeführt, dass die Polizisten
nicht bei "von der Bevölkerung als mehrheitlich inhuman angesehenen
Amtshandlungen" gezeigt werden sollen.
Der Verein Purple Sheep, welcher im Fall eines Schuldspruches
aufgrund des geringen Vermögens Konkurs hätte anmelden müssen, lehnte
jeden Vergleich ab und entschied sich für das Ausfechten des
Verfahrens. Dr. Harald Karl von der Anwaltskanzlei Pepelnik & Karl
vertrat den Verein kostenlos.
"Wir wollten rechtlich auf keinen Fall klein beigeben! Ausserdem
finanzieren wir uns über private Spenden, und die sammeln wir
ausschließlich, um das Notwendigste an Lebensversorgung für unsere
Schützlinge gewährleisten zu können! Sicher nicht um
Schadenersatzleistungen an Beamte zu leisten, die sich in einem
derart inhumanen Fall nicht trauen, ihren Dienst zu verweigern!" so
Obmann Kurosch Allahyari.
Laut Karin Klaric, Rechtsberaterin vom Verein Purple Sheep, habe
der Anwalt der Polizisten in jeder mündlichen Verhandlung darauf
hingewiesen, "unbedingt einen Präzedenzfall schaffen zu wollen".
"Es war eindeutig ein Versuch, ein Urteil herbeizuführen, damit
couragierte Zivilpersonen Amtshandlungen der Exekutive nicht mehr
unbearbeitet, wie zum Beispiel in Form von einfachen Handyaufnahmen,
an Medienvertreter übermitteln können. Ein Schuldspruch von Purple
Sheep hätte zukünftig einen schweren Eingriff in die Rechte aller
Bürger bedeutet! Dieser Einschüchterungsversuch ist missglückt!" so
Klaric.
Aufgrund der Bilder, die den schlechten Gesundheitszustand von Ani
R. bewiesen haben, konnte Purple Sheep letztendlich das Verfahren
neu aufrollen und eine Aufenthaltsbewilligung für die Familie
erwirken. Ani R. darf mit ihren Eltern in Österreich bleiben. Das
letztinstanzliche Urteil des Wiener Oberlandesgerichtes zugunsten
Purple Sheep ist seit kurzem rechtskräftig.
ORF Bericht vom 27.3.2011:
http://www.youtube.com/watch?v=kJEbFdSoiQs
Karin, 02.08.2013Thema: k.D.
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